Bäckerin / Bäcker

Die Ausbildungsdauer für den Beruf Bäckerin / Bäcker beträgt 3 Jahre. Eine Ausbildungsverkürzung ist durch schulische Vorbildung oder gute betriebliche / schulische Leistung möglich.

Zugangsvoraussetzungen

Die Ausbildung findet im Rahmen des Dualen Systems statt. Notwendig ist daher ein gültiger Ausbildungsvertrag zur Bäckerin / zum Bäcker mit einem Ausbildungsbetrieb im Main-Taunus-Kreis oder Hochtaunuskreis.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt vor Beginn der Ausbildung durch den Ausbildungsbetrieb. Die Formulare finden Sie bei den weiterführenden Links.

Abschluss

Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung (Kenntnis-und Fertigkeitsprüfung) durchgeführt.

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung statt.

Wird diese Prüfung erfolgreich absolviert, kann man in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule den Hauptschulabschluss bzw. mit einer entsprechenden Ausbildungszeit in der Fremdsprache „Englisch“ den Realschulabschluss erwerben.

Der Gesellenbrief berechtigt zum sofortigen Besuch einer Meisterschule mit dem Ziel, den Meisterbrief zu erwerben.