Regelung zur Entschuldigung von Fehlzeiten

Wer fehlt, versäumt Unterricht. Fehlzeiten machen bei der Vergabe von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen keinen guten Eindruck. Auch Verspätungen sind Fehlzeiten. Hier erfahren Sie, wie wir mit Fehlzeiten umgehen.

Triftige Gründe für Fehlzeiten

Grundsätzlich werden Fehlzeiten nur aus triftigen Gründen entschuldigt.

Nicht triftige Gründe für Fehlzeiten

Folgende Fehlzeiten gelten Aal „nicht triftig” und werden nicht entschuldigt.

Nachträgliche Entschuldigung vs. vorab genehmigte Beurlaubung

Akute Fehlzeiten, deren triftiger Grund erst am gleichen oder am Tag davor entsteht (bspw. kurzfristige Erkrankung), können grundsätzlich nachträglich entschuldigt werden. Dafür gelten die in diesem Dokument genannten Regelungen.

Für Fehlzeiten, deren Gründe vorab bekannt sind, muss spätestens eine Woche vorher eine Beurlaubung bei der Klassenleitung beantragt werden.

Anträge in Verbindung mit Schulferien müssen mindestens vier Wochen vorab eingereicht werden. Ein entsprechendes Formular dafür finden Sie hier:

Anträge auf Beurlaubungen für Tage, an denen Leistungsnachweisen zu erbringen sind, werden i. d. R. nicht genehmigt. Eine nachträgliche Entschuldigung ist bei Fehlzeiten, deren Grund vorab bekannt war, nicht möglich.

Regeln zur Einreichung von Entschuldigungen für Fehlzeiten

2 Tage nach Beginn des Versäumnisses

Beim Versäumen von Unterricht, Prüfungen oder anderen Schulveranstaltungen muss der Grund des Versäumnisses spätestens am zweiten Arbeitstag nach Beginn des Versäumnisses der Schule mitgeteilt werden. Diese Mitteilung muss schriftlich (bevorzugt per E-Mail) und ggf. unter Vorlage entsprechender Nachweise erfolgen. Bei Minderjährigen übernehmen dies die Erziehungsberechtigten.

Bei der Berechnung werden Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgezählt. Verspätet eingehende Mitteilungen führen dazu, dass die jeweiligen Fehlzeiten nicht entschuldigt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Zur Einhaltung der Frist ist eine Mitteilung per E-Mail ausreichend. Bitte fotografieren oder scannen Sie notwendigen Dokumente gut lesbar. Bewahren Sie Originaldokumente selbstständig auf. Die Lehrkräfte sind berechtigt, das Original eines Dokumentes nachzufordern. Eine Empfangsbestätigung durch die empfangende Lehrkraft erfolgt nicht. Die Eintragung, die i. d. R. spätestens eine Woche nach der Mitteilung erfolgt, sehen Sie direkt in der App „Mein Unterricht“ des Schulportals Hessen.

Denken Sie bei einer E-Mail immer daran: Verfassen Sie zumindest einen kurzen Text, aus dem Ihr vollständiger Name und Ihre Klassenbezeichnung hervorgeht. Drehen Sie das Foto/das gescannte Dokument korrekt lesbar.

Bitte senden Sie alle Mitteilungen über Fehlzeiten an die Klassenleitung. Die Klassenleitung nimmt die Eintragungen so vor, dass Sie im zu entschuldigenden Zeitraum für alle Lehrkräfte vermerkt wird. 

Eine einzelne Einreichung bei unterrichtenden Lehrkräften ist nicht vorgesehen.

Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte im Falle der Erkrankung Fehlzeiten durch eine eigene Mitteilung entschuldigen. Die Klassenkonferenz kann in begründeten Fällen für einzelne Schülerinnen und Schüler die grundsätzliche Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung („Attestpflicht“) beschließen. Über einen solchen Beschluss werden die Schüler/der Schüler durch die Klassenleitung informiert. Fehlzeiten aufgrund von Erkrankungen werden dann nur noch bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung entschuldigt.

Über Abweichungen von diesen Regelungen entscheidet die Schulleitung.