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Beschwerdemanagement

Wenn viele Menschen an einem Ort zusammenarbeiten, dann kommt es zu unterschiedlichen Meinungen und auch Konflikte sind unvermeidbar. Manchmal macht sich Unzufriedenheit breit. Mit dem Beschwerdemanagement ist es unser Ziel, nicht sinnvolle Eskalationen von Konflikten zu vermeiden und Beschwerden lösungsorientiert und zeitnah zu bearbeiten.

Das Beschwerdemanagement der Konrad-Adenauer-Schule basiert auf mehreren Grundsätzen und hat ein mehrstufiges Verfahren, das hier in Kürze geschildert wird. Als Beschwerde gilt dabei jede Äußerung der Unzufriedenheit einer Person gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Konrad-Adenauer-Schule in dienstbezogenen Angelegenheiten oder gegenüber der Konrad-Adenauer-Schule als Organisation.

An wen wende ich mich mit meiner Beschwerde?

Schülerinnen und Schüler wenden sich bitte zunächst an die betroffene Person und dann an die Klassenleitung. Für Ausbildungsbetriebe, Erziehungsberechtigte und andere Personen steht Ihnen die zuständige Bereichsleitung zur Verfügung (siehe Abbildung).

Was muss ich tun, um mich zu beschweren?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, für eine Beschwerde die Textform zu wählen, denn so können wir die Sachlage meist besser nachvollziehen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler, aber auch für andere Vortragende haben wir rechts in der Infoleiste das Formular zur Beschwerdeaufnahme bereitgestellt. Mit diesem Formular, das wir ausdrücklich empfehlen, werden viele Fragen bereits im Voraus geklärt. Denken sie unbedingt daran, in ihrer Beschwerde sehr konkret zu werden. Benennen sie Beteiligte namentlich und nutzen sie Daten und Uhrzeiten für die geschilderten Ereignisse.

Reichen sie ihre Beschwerde in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "vertraulich/persönlich" an die zuständige Abteilungsleitung. Auch Einsendungen per E-Mail sind möglich.

Bei der Äußerung der Beschwerde und im gesamten Prozess stehen den Schülerinnen und Schüler unsere Vertrauenslehrkräfte zur Verfügung.

Wie geht die Konrad-Adenauer-Schule mit meiner Beschwerde um?

In jedem Fall behandeln wir ihre Beschwerde vertraulich. Üblicherweise nehmen wir sehr kurzfristig Kontakt mit ihnen auf und bestätigen ihnen den Eingang. Die darauf folgende Bearbeitung ist stark vom Einzelfall abhängig. Vor allem aber suchen wir das Gespräch mit den beteiligten Personen, um eine Lösung zu finden.

Von diesem Grundsatz der Vertraulichkeit müssen wir nur dann abweichen, wenn aus dem geschilderten Handeln aufgrund des Dienst- oder Strafrechtes ein anderes Vorgehen gewählt werden muss. Auch darüber werden sie selbstverständlich informiert.

Eine über das Beschwerdemanagement geäußerte Beschwerde ersetzt keine formalen Widerspruchswege gegen offizielle Bescheide (bspw. über die Nichtversetzung oder das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung).

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